Gliederung und Aufbau
Rechtsform
Das Deutsche Rote Kreuz ist ein eingetragener Verein. Der Sitz des Generalsekretariats, vormals Bonn, ist seit dem 1990 gefassten Beschluss über die Verlegung Berlin. Die heute gültige Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft wurde nach der deutschen Wiedervereinigung und dem Beitritt der Landesverbände des ehemaligen DRK der DDR durch die Bundesregierung und am 3. Mai 1991 durch das IKRK ausgesprochen.
Die Landes-, Bezirks- und Kreisverbände sind ebenfalls eingetragene Vereine, eine Ausnahme bildet das Bayerische Rote Kreuz, das aus historischen Gründen (da ehemals in der amerikanischen Besatzungszone) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Ortsvereine sind in der Regel keine eigenständige Vereine, sondern unterliegen der rechtlichen Verwaltung durch die dazugehörigen Kreisverbände.
Gemeinschaften
Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes stellen die ehrenamtliche Basis der Hilfsorganisation dar. Die meisten aktiven Mitglieder des DRK sind in diesen organisiert.
Als Gemeinschaften gelten
- die Bereitschaften
- die Bergwacht
- das Jugendrotkreuz
- die Wasserwacht
- die Wohlfahrts- und Sozialarbeit in ihren besonderen Organisationsformen.
Es gibt im Deutschen Roten Kreuz auch zahlreiche weitere Formen der ehrenamtlichen Arbeit außerhalb der Rotkreuz-Gemeinschaften. Beispielsweise sind dies Arbeitskreise und Selbsthilfegruppen für Patienten oder die ehrenamtliche Mitarbeit im Hausnotruf oder Rettungsdienst.