Lagerordnung

Hausordnung :

-    sorgsamer Umgang mit Einrichtungsgegenständen
-    in den Schlafräumen gilt Zimmerlautstärke
-    Schlafräume sind keine Aufenthaltsräume
-    für Beschäftigungen stehen der Speisesaal, die Aufenthaltsräume, die Terrasse und der Platz zur Verfügung
-    in den Gebäuden des Lagers ist absolutes Rauchverbot
-    Rauchen ist nur an den zugewiesenen Raucherplätzen erlaubt
-    Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot

Anweisungen des Betreuers :

-    den Anweisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten

Straßenverkehr :

-    es gelten die allgemeinen Straßenverkehrsregeln
-    bei Wanderungen wird in aller Regel in der Gruppe verblieben
-    auf Parkplätzen der Autobahn wird in der Sichtnähe des Busses geblieben, nicht auf der Fahrspur gelaufen

Badeordnung :


-    den Anweisungen des Rettungsschwimmers bzw. des Betreuers sind Folge zu leisten
-    es ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen
-    in Gefahrensituationen, auch anderer Personen, ist Hilfe zu holen

Nachtruhe :

-    Nachtruhe ist um 22.00 Uhr
-    Jeder bleibt in seinem zugewiesenen Zimmer
-    Nach 22.00 Uhr ist der Aufenthalt der Mädchen in den Zimmern der Jungen und umgekehrt verboten

Umgang mit Feuer :

-    der Umgang mit offenen Feuer ist verboten
-    bei Feueralarm ist Ruhe zu bewahren und sich am Sammelplatz einzufinden
 

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