Lagerordnung
Hausordnung :
- sorgsamer Umgang mit Einrichtungsgegenständen
- in den Schlafräumen gilt Zimmerlautstärke
- Schlafräume sind keine Aufenthaltsräume
- für Beschäftigungen stehen der Speisesaal, die Aufenthaltsräume, die Terrasse und der Platz zur Verfügung
- in den Gebäuden des Lagers ist absolutes Rauchverbot
- Rauchen ist nur an den zugewiesenen Raucherplätzen erlaubt
- Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot
Anweisungen des Betreuers :
- den Anweisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten
Straßenverkehr :
- es gelten die allgemeinen Straßenverkehrsregeln
- bei Wanderungen wird in aller Regel in der Gruppe verblieben
- auf Parkplätzen der Autobahn wird in der Sichtnähe des Busses geblieben, nicht auf der Fahrspur gelaufen
Badeordnung :
- den Anweisungen des Rettungsschwimmers bzw. des Betreuers sind Folge zu leisten
- es ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen
- in Gefahrensituationen, auch anderer Personen, ist Hilfe zu holen
Nachtruhe :
- Nachtruhe ist um 22.00 Uhr
- Jeder bleibt in seinem zugewiesenen Zimmer
- Nach 22.00 Uhr ist der Aufenthalt der Mädchen in den Zimmern der Jungen und umgekehrt verboten
Umgang mit Feuer :
- der Umgang mit offenen Feuer ist verboten
- bei Feueralarm ist Ruhe zu bewahren und sich am Sammelplatz einzufinden
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